Hier finden sie alle Informationen zu unseren Pflegedienstleistungen, der Finanzierung sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote durch einen Klick auf das + vor den Stichworten.
Gesetzlich verpflichtende Beratungsgespräche bei Pflegeeinsätzen
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit.
Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige
- Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich
abrufen.
Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind und Pflegebedürftige, mit dem Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen, sind aber dazu gesetzlich nicht verpflichtet.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Termine müssen rechtzeitig mit der Ambulanten Krankenpflegestation abgesprochen werden.
Grundpflege
Die Grundpflege deckt die Körperpflege und alles, was die zu pflegende Person für ihr Wohlbefinden benötigt, ab. Unsere Mitarbeiterinnen übernehmen vollständig oder teilweise die Hilfe bei täglichen pflegerischen Verrichtungen oder leiten dazu an. Selbstverständlich werden die Leistungen als aktivierende Pflege durchgeführt.
Unsere Pflegeleistungen im Einzelnen:
- Baden
- Duschen
- Ganzkörperwäsche
- Teilkörperwäsche
- Hautpflege
- Haarwäsche
- Rasieren
- Zahnpflege
- Transfer (Pflegebedürftigen aus dem Bett helfen, beim Gehen unterstützen etc.)
- Lagern (um Druckgeschwüre oder Gelenkfehlstellungen zu vermeiden)
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Verabreichung von Sondennahrung
- Hilfe bei den Ausscheidungen
Finanzierung der Grundpflege
Alle diese Leistungen können im Falle einer Einstufung in einen Pflegegrad ganz oder teilweise über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Alle Leistungen können unabhängig von einer Einstufung über eine privat zu zahlende Rechnung in Anspruch genommen werden.
Ein Kostenvoranschlag mit den individuell gewünschten Leistungen wird vorab erstellt.
Medizinische Behandlungspflege
Bei der Behandlungspflege handelt es sich um medizinische Leistungen, um das Ziel der ärztlichen Behandlung sicherzustellen. Mit im Team ist eine zertifizierte Wundexpertin. Durch deren ständige Fortbildungen und in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt kann eine qualitätsgesicherte Wundversorgung durchgeführt werden.
Darunter fallen:
- Injektionen
- Infusionen verabreichen
- Portversorgung
- Medikamente herrichten und verabreichen
- Blutzuckerkontrolle
- Blutdruckkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbandwechsel
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Einreibungen
- Katheterisierung
- Einlauf oder Klistier verabreichen
- u.v.m.
Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege
Die Behandlungspflege erfolgt nach ärztlicher Verordnung und muss von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Nur dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege.
Folgende Kosten fallen für den Versicherten für die Behandlungspflege an:
- 10 € je Verordnung
- 10 % der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage pro Jahr
Die Rechnung für die beiden genannten Kostenpunkte wird direkt von der Krankenkasse gestellt.
Einige der obengenannten Leistungen können auf Privatrechnung in Anspruch genommen werden, falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Hauswirtschaftliche Hilfe
Neben der eigentlichen Pflege bieten wir auch hauswirtschaftliche Hilfe an.
Unsere Leistungen:
- Spülen
- Wäschedienst
- Wohnungsreinigung
- Blumengießen
- Einkaufsdienste
Unsere hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen übernehmen diese Aufgaben.
Bei einer bestehenden Einstufung in einen Pflegegrad ist eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen können ebenfalls auf Privatrechnung in Anspruch genommen werden.
Begleitung sterbender Menschen
Um dem Pflegebedürftigen ein würdiges Sterben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen, unterstützen wir die Angehörigen in dieser schweren Zeit.
Auf Wunsch können unsere Pflegefachkräfte Sie häufiger als gewohnt bei der Pflege unterstützen.
Ebenfalls vermitteln wir auch Hospizhelfer/-innen.
Für umfassende Beratung und Unterstützung steht Ihnen unsere Palliativfachkraft zur Verfügung.
24 h Rufbereitschaft
Im pflegerischen Notfall ist eine unserer Pflegefachkräfte rund um die Uhr unter der Ihnen bekannten Rufnummer
08781 / 91 55 27
erreichbar.
Außerhalb der Bürozeiten kann der Aufbau der Telefonverbindung etwas länger dauern, da eine Rufumleitung zum Handy der Pflegefachkraft eingeschaltet ist. Sollte sich nur der Anrufbeantworter melden, dann befindet sich die Mitarbeiterin in einem Funkloch und wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. (Bitte geben Sie deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an).
Die Inanspruchnahme des Notfalldienstes wird nicht von den Pflegekassen bezahlt. Bei einem Einsatz werden Ihnen folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Tagesanfahrt: 4,20 €
Nachtanfahrt: 6,04 €
Arbeitszeit pro begonnene halbe Stunde: 21,00 €
Sollten Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, rufen Sie bitte während der Bürozeit an.
Sicherheit mit einem Hausnotrufgerät!
In einer akuten Notfallsituation muss schnellstmöglich Hilfe vor Ort sein. Ein Hausnotrufgerät kann daher Leben retten. Wir vermitteln Ihnen gerne ein für Sie passendes Hausnotrufgerät – rufen Sie uns an!